VERWALTUNG VON WOHNEIGENTUM
Die Verwaltung einer Gemeinschaftsimmobilie ist durch das Wohnungseigentumsgesetz (§21 WEG) geregelt.
Als Spezialist für die Wohnungseigentumsverwaltung übernehmen wir jegliche Dienstleistung und erforderlichen Geschäfte zur Bewirtschaftung der Immobilie.