Neubau und Renovierung: Ladeinfrastruktur für E-Autos wird Pflicht

Eigentlich sollten bis 2020 in Deutschland eine Million Elektroautos herumfahren. Nach den aktuellsten Zahlen des Kraftfahrtbundesamtes waren es Anfang 2019 nur 83.175. Bis 2030 will die Bundesregierung sogar sieben Millionen E-Fahrzeuge auf die Straßen bekommen. Deswegen verpflichtet sie jetzt Hauseigentümer zur Schaffung von Ladeinfrastruktur – Bauen und Renovieren wird dadurch teurer.

Wer ein Gebäude baut oder renoviert, zu dem mehr als 10 Parkplätze gehören, der muss dabei künftig eine Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge schaffen. Bei Wohngebäudenmuss jeder einzelne Parkplatz mit Schutzrohren für Elektrokabel ausgestattet werden. Durch diese Rohre kann der Elektriker bei Bedarf die Kabel für eine Ladestation zum Aufladen von Elektrofahrzeugen verlegen. Diese neue gesetzliche Regelung hat das Bundeskabinett gestern (4. März 2020) beschlossen.

Ladestationen müssen die Eigentümer laut dem Gesetzentwurf an den Parkplätzen der Wohnhäuser nicht aufs Geratewohl bauen. Das Mietrecht und das Wohnungseigentumsrecht sollen aber dahingehend geändert werden, dass jeder Wohnungseigentümer bzw. jeder Mieter ein Recht darauf bekommt, eine solche Ladestation installieren zu lassen. Die neue Regelung zur vorsorglichen Schaffung der Schutzrohre soll für diesen Fall den Aufwand begrenzen und damit die Hemmschwelle zur Investition in Elektromobilität senken.

Pflicht zur Ladeinfrastruktur: Auch Gewerbeimmobilien betroffen

Die Bundesregierung erhofft sich davon, ihrem Plan näher zu kommen, bis zum Jahr 2030 in Deutschland sieben Millionen Elektrofahrzeuge auf die Straße zu bringen. Dieses Vorhaben hatte man im Klimaschutzprogramm festgehalten. Die neue Verpflichtung zur Schaffung der Schutzrohre soll auch für Nichtwohngebäude gelten. Dort müssen Eigentümer aber nur jeden fünften Stellplatz entsprechend erschließen. Im Gegenzug soll es aber zudem Pflicht werden, mindestens einen Ladepunkt einzurichten. Ab 1. Januar 2025 muss dem Plan nach ohnehin jedes Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Parkplätzen mindestens eine Ladestation aufweisen.

Ziel ist es, dass Nutzer von Elektrofahrzeugen ihre Vehikel nicht nur zuhause, sondern etwa auch während der Arbeit oder beim Einkaufen auf dem Supermarkparkplatz aufladen können. Von der neuen Regelung ausgenommen sein sollen Gebäude, die Eigentum kleiner und mittlerer Unternehmen sind und überwiegend von diesen selbst genutzt werden. Bei der größeren Renovierung eines Bestandsgebäudes gilt: Falls die Kosten der Ladeinfrastruktur sieben Prozent der gesamten Renovierungskosten überschreiten, kann auf die Maßnahme verzichtet werden.

Weitere Details – etwa dazu, wie groß eine Renovierung ausfallen muss, um die Verpflichtung auszulösen – sind noch nicht bekannt. Der Verbandsdirektor von Haus & Grund Rheinland Westfalen, Erik Uwe Amaya, sagte zu den Plänen: „Hier wird einmal mehr das Bauen und Renovieren verteuert. Das kann dazu führen, dass Eigentümer von geplanten Maßnahmen Abstand nehmen oder sie im Umfang reduzieren müssen.“ Zudem stehe der Klimaschutz hier einmal mehr im Konflikt mit preisgünstigem Wohnen. „Wer solche Regelungen macht, darf sich nicht über zu hohe Mieten beklagen“, gab Amaya zu bedenken.

 


Quelle: Haus & Grund Rheinland Westfalen, vom 05.03.2020

 

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